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   BFH, 17.01.1996 - V B 100/95   

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https://dejure.org/1996,447
BFH, 17.01.1996 - V B 100/95 (https://dejure.org/1996,447)
BFH, Entscheidung vom 17.01.1996 - V B 100/95 (https://dejure.org/1996,447)
BFH, Entscheidung vom 17. Januar 1996 - V B 100/95 (https://dejure.org/1996,447)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Grund für die Verknüpfung der Aussetzung der Vollziehung eines Steuerbescheides mit einer Sicherheitsleistung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (74)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 28.08.1989 - X S 13/88

    Aufhebung der Vollziehung gegen Sicherheitsleistung

    Auszug aus BFH, 17.01.1996 - V B 100/95
    Andererseits kann das Sicherungsbedürfnis des Finanzamts durch besonders große Erfolgsaussichten in der Hauptsache gemindert sein; es kann auch unangemessen sein, die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen, wenn der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 28. August 1989 X S 13/88, BFH/NV 1990, 310, und vom 13. August 1991 VIII B 14/87, BFH/NV 1992, 688 m. w. N.).

    Es ist Sache des Steuerpflichtigen, die Umstände glaubhaft zu machen, die dem Sicherungsbedürfnis der Finanzbehörde genügen oder es als unangemessen erscheinen lassen (BFH-Beschluß in BFH/NV 1990, 310).

  • BFH, 13.08.1991 - VIII B 14/87

    Anordnung einer Sicherheitsleistung aus öffentlichem Interesse

    Auszug aus BFH, 17.01.1996 - V B 100/95
    Andererseits kann das Sicherungsbedürfnis des Finanzamts durch besonders große Erfolgsaussichten in der Hauptsache gemindert sein; es kann auch unangemessen sein, die Aussetzung der Vollziehung von einer Sicherheitsleistung abhängig zu machen, wenn der Steuerpflichtige im Rahmen zumutbarer Anstrengungen nicht in der Lage ist, Sicherheit zu leisten (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 28. August 1989 X S 13/88, BFH/NV 1990, 310, und vom 13. August 1991 VIII B 14/87, BFH/NV 1992, 688 m. w. N.).
  • BFH, 20.05.1997 - VIII B 108/96

    Verdeckte wesentliche Beteiligung - Bewertung

    Zu den Voraussetzungen der Sicherheitsleistung verweist der Senat, insoweit ohne Bindungswirkung, u. a. auf die nachfolgenden Entscheidungen, BFH-Beschlüsse vom 17. Januar 1996 V B 100/95 (BFH/NV 1996, 491, m.umf.N.); vom 13. August 1991 VIII B 14/87 (BFH/NV 1992, 688, 689); in BFH/NV 1990, 161, 162, m.w.N.
  • OVG Thüringen, 17.03.2003 - 4 EO 269/02

    Kommunale Steuern; Einstweiliger Rechtsschutz für die Aussetzung der Vollziehung

    Dabei ist es Sache des Antragstellers, die Umstände vorzutragen und ggf. glaubhaft zu machen, die dem Sicherungsbedürfnis der Behörde genügen oder es als unangemessen erscheinen lassen (ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs; vgl. etwa BFH, Beschlüsse vom 18.12.2000 -VIS 15/98-, BFH/NV2001, 637; und vom 17.01.1996 - V B 100/95 -, BFH/NV 1996, 491, beide zitiert nach Juris und jeweils m. w. N.; zum entsprechend anwendbaren Prüfungsmaßstab bei der Anordnung von Sicherheitsleistungen im gerichtlichen Vollziehungsaussetzungsverfahren: BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 03.12.1998 -1 BvR 592/97-, NVwZ 1999, 638, m.w.N.).

    Der Antragsteller hat zwar zutreffend auf die ständige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs hingewiesen, wonach eine Aussetzung der Vollziehung ohne Sicherheitsleistung regelmäßig dann gerechtfertigt ist, wenn die Entscheidung in der Hauptsache mit Gewissheit oder großer Wahrscheinlichkeit zu Gunsten des Steuerpflichtigen ausfallen wird (BFH, Beschluss vom 22.12.1969 -V B 115-116/69-, NJW 1970, 1392; Urteil vom 31.07.1991 - IIR 43/89 -, BFH/NV 1992, 409, zitiert nach Juris; Beschlüsse vom 09.08.1989 -MB 73/89-, BFH/NV1990, 594; vom 17.01.1996 -VB 100/95-, BFH/NV 1996, 491; und vom 18.12.2000 - VI S 15/98 -, BFH/NV 2001, 637, allesamt zitiert nach Juris).

  • FG Münster, 01.08.2011 - 9 V 357/11

    Verstoß der Sanierungsklausel gegen Gemeinschaftsrecht?

    Dies muss der Antragsteller darlegen und glaubhaft machen (vgl. etwa BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2001, 637; vom 31.1.1997 X S 11/96, BFH/NV 1997, 512; vom 17.1.1996 V B 100/95, BFH/NV 1996, 491; vom 18.12.2000 VI S 15/98, BFH/NV 2001, 637).
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